Krankenkassen

In Zeiten immer geringer werdender Einnahmen müssen die Kostenträger ganz genau prüfen, ob eine Therapie die strengen wissenschaftlichen Anforderungskriterien an eine moderne und Erfolg versprechende Behandlung von Rückenschmerzpatienten auch tatsächlich erfüllt.

Das FPZ Konzept ist heute in Deutschland eine anerkannte Therapie, die das Vertrauen der Kostenträger und der führenden wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften genießt. Die Erstattung von Leistungen des FPZ Konzepts, die von speziell qualifizierten Ärzten und Therapeuten erbracht werden, erfolgt auf der Basis von Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, die am 18.01.2002 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht wurden. Und das Bundesinnenministerium hat am 15.05.2003 seine für das Beihilferecht zuständigen obersten Landesbehörden zur Förderung des FPZ Konzepts angewiesen.

Eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen hat auf dieser Grundlage mit dem Experten-Netzwerk „FPZ: DEUTSCHLAND DEN RÜCKEN STÄRKEN“ eigene Verträge abgeschlossen. Der nachfolgenden Liste können Sie die aktuellen Vertragspartner entnehmen:

Private Krankenversicherungen u. a.

Deutscher Ring – Central - Victoria Krankenversicherung - Deutsche Krankenversicherung (DKV) – Gothaer Krankenversicherung

Versicherte anderer privater Krankenversicherungen (Bsp. FAMK, Post B, DeBeKa, Allianz, HUK; AXA) können die Therapie analog Krankengymnastik am Gerät über Privatrezepte abrechnen.

Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der ergänzenden Rehabilitation (SGB V § 43)

BKK Deutsche Bank - BKK Securvita – BKK mhplus – BKK Braun-Gillette – BKK Ruhrgas – BKK Braun/Gillette – Bosch BKK – BKK R+V – BKK Mobil-Oil – BKK für Heilberufe – BKK Ost-Hessen – BANK BKK – BKK Ernst & Young – IKK Südwest plus - BKK Futur – E.ON BKK

Diese Krankenkassen können nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und nach durchgeführter Eingangsanalyse (Biomechanische Funktionsanalyse) gemäß der Vereinbarung zwischen dem BKK Landesverband Hessen und dem VQR e.V. die Kosten für die FPZ Therapie anteilig übernehmen.

Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der Integrierten Versorgung Rückenschmerz (SGB V § 140)

BARMER GEK (nur Alt-GEK  Versicherte) – BKK ALP plus – energie BKK – WMF BKK – IKK classic (ehemals IKK BaWü & Hessen) – BKK Verbundplus – Vereinigte BKK – Vaillant BKK

Neu: Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der INTENSIV Versorgung Rückenschmerz (SGB V § 140)

BKK Alp plus – BKK Pfalz – BARMER GEK

Als Versicherte dieser Krankenkassen können Sie freiwillig an diesem Versorgungsmodell teilnehmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns oder klicken auf Ärzte & Krankenkassen. Wir empfehlen Ihnen Ärzte, die dem Versorgungsnetzwerk in Ihrer Region beigetreten sind.

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